Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für Lieferung und sonstige Leistungen der Firma Parkett Boos in Remscheid , gleich ob kaufvertraglicher oder werkvertraglicher Art, gelten die
folgenden Geschäftsbedingungen, soweit nicht im Auftrag ausdrücklich und schriftlich einen abweichende Vereinbarung getroffen ist:
1. Angebot, Auftrag und Vertragsabschluss
1.1 Für Lieferung und Leistung der Firma Parkett Boos aus Remscheid gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit
nicht ausdrücklich schriftlich andere Abreden getroffen oder von der Firma Parkett Boos Remscheid bestätigt werden. Abweichende Allgemeine
Geschäftsbedingungen eines Auftraggebers oder Lieferanten sind für die Firma Parkett Boos aus Remscheid nur verbindlich, wenn sie durch die
Firma Parkett Boos . schriftlich anerkannt werden.
1.2 In Prospekten, Anzeigen u. ä. enthaltene Preisangaben der Firma Parkett Boos aus Remscheid. sind freibleibend und unverbindlich.
An auftragsgemäß abgegebene Angebote hält sich die Firma Parkett Boos dreißig Tage gebunden.
Ein Vertragsabschluss kommt erst mit Erteilung einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder dem Eingang der vereinbarten Anzahlung auf
unserem Konto vor Arbeitsbeginn zustande.
2. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen und Aufrechnung
2.1 Vereinbarte oder von der Firma Parkett Boos in Remscheid bestätigte Preise schließen, soweit der Auftraggeber Verbraucher iSd. § 13 BGB ist,
die gesetzliche Umsatzsteuer ein. Ist der Auftraggeber Unternehmer iSd. § 14 BGB, verstehen sich die Preise zzgl. der bei der Lieferung und
Leistung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
2.2 Rechnungen der Firma Parkett Boos in Remscheid sind sofort und ohne Abzug fällig. Ein Skonto-Abzug ist nur gemäß schriftlicher Bestätigung durch die Firma Parkett Boos zulässig. Zahlungen gelten erst dann als bewirkt, wenn sie auf dem Geschäftskonto der Firma Parkett Boos aus Remscheid endgültig und frei verfügbar sind oder bar geleistet werden. Zahlungen werden zunächst auf Zinsen und Kosten und sodann auf die jeweils älteste Forderung verrechnet.
2.3 Der Auftraggeber kommt mit der Zahlung eines Rechnungsbetrages auch ohne Mahnung spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung gezahlt hat. (Hinweis gem. § 286 Abs. 3 BGB)
2.4 Mitarbeiter der Firma Parkett Boos sind zum Inkasso nur berechtigt, wenn sie dem Auftraggeber
dazu eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung eines Geschäftsführers der Firma Parkett Boos in Remscheid. Vorlegen.2.5 Der Auftraggeber ist
zur Aufrechnung gegen Forderungen der Firma Parkett-Boos aus Remscheid nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder
rechtskräftig durch Gerichtsurteil, Schuldanerkenntnis oder Vergleich festgestellt ist. Die Abtretung von Ansprüchen des Auftraggebers gegen die
Firma Parkett Boos an Dritte ist ausgeschlossen.
3. Lieferbedingungen, Gefahrübergang und Eigentumsvorbehalt
3.1 Liefertermine oder -fristen sind nur verbindlich, wenn diese von der Firma Parkett Boos aus Remscheid schriftlich bestätigt sind.
3.2 Wird die Lieferung oder Leistung durch Umstände behindert und nicht fristgerecht möglich, die die Firma Parkett Boos. nicht zu vertreten hat, wie durch
Schäden an Fertigungsmaschinen, sonstige Betriebs- und Transportstörungen sowie von Vorlieferanten zu vertretene Lieferverzögerungen oder als
Folge höherer Gewalt (Streik, Aussperrung, behördliche Maßnahmen oder sonstige Katastrophenfälle), verschiebt sich der Liefertermin um den
Zeitraum der Verzögerung, sofern nicht die Firma Parkett Boos Remscheid vom Vertrag zurücktritt. Ist die Firma Parkett Boos. mit der Leistung in
Verzug, kann der Auftraggeber erst nach Ablauf einer der Firma Parkett Boos aus Remscheid. gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag
zurücktreten. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
3.3 Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführenden Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung den Betrieb der Firma Parkett Boos oder des Herstellers – soweit direkte Lieferung ab Hersteller vereinbart ist – verlassen hat. Wird die Auslieferung und/oder der Versand der bereitstehenden Ware auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der schriftlichen Anzeige der Liefer- und Versandbereitschaft durch
die Firma Parkett Boos Remscheid auf den Kunden über.
3.4 Transportschäden und Fehlmengen sind vom Auftraggeber auf den Frachtpapieren zu vermerken, vom anliefernden Transporteur zu bestätigen und sofort beim Spediteur/Frachtführer geltend zu machen, wobei die Firma Parkett Boos Remscheid bei größeren Schäden die Hinzuziehung eines Sachverständigen empfiehlt.
3.5 Die Ware der Firma Parkett Boos Remscheid steht bis zu vollständigen Zahlung der Rechnungsforderung unter Eigentumsvorbehalt gemäß § 449 BGB mit folgendem weiteren Regelungen:Die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung – bei Wechsel- oder Scheckzahlung bis zur endgültigen Gutschrift auf dem Konto der Firma Parkett Boos aus Remscheid – aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen der Firma Parkett-Boos aus Remscheid gegen den Auftraggeber, auch aus laufender Geschäftsbeziehung, einschl. etwa zu Lasten des Auftraggebers bestehender Kontokorrentsalden Eigentum der Firma Parkett Boos aus Remscheid. Kommt der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Firma Boos aus Remscheid auch
nach Fristsetzung nicht nach, ist die Firma Parkett-Boos aus Remscheid . berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zurück zu
nehmen. Eine Rücknahme gilt nicht als Ausübung des Rücktrittrechts, sofern der Rücktritt nicht ausdrücklich erklärt ist. Die zurückgenommene
Ware kann nach Androhung der Verwertung für Rechnung des Auftraggebers von der Firma Parkett-Boos aus Remscheid freihändig zu einem
angemessenen Preis verwertet werden. Die Verwertungsbestimmungen der Insolvenzordnung bleiben unberührt.
4. Haftungsbestimmungen
4.1 Der Auftraggeber hat Mängel der Ware oder der ausgeführten Arbeiten unverzüglich der Firma Parkett-Boos aus Remscheid schriftlich
anzuzeigen. Die mangelhafte Ware oder ausgeführte Arbeit ist in unverändertem Zustand für eine Besichtigung der Mitarbeiter der Firma Parkett-
Boos aus Remscheid bereit zu halten. Bei Nachbesserungen durch den Kunden vor Prüfung durch einen Geschäftsführer der Firma Parkett-Boos
aus Remscheid erlöschen sämtliche Ansprüche des Kunden mit sofortiger Wirkung. Ansprüche wegen offensichtlicher, sofort bei erster
Augenscheineinnahme erkennbarer Mängel sind nach Beginn der Be- oder Verarbeitung der gelieferten Ware ausgeschlossen.
4.2 Die Firma Parkett-Boos aus Remscheid haftet auf Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, ausgenommen die Haftung für
Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
4.3 Bodenbeläge werden ohne ausdrückliche andere Vereinbarung grundsätzlich mit flüssigem Klebstoff, durch
die Firma Parkett Boos aus Remscheid gelieferten Klebstoff, vollflächig verklebt verlegt (VOB/DIN 18365). Verlangt der Kunde eine lose
Verlegung von Bodenbelägen ohne Verklebung, oder eine Verlegung bauseitig gestellten Materials, ist jegliche Haftung der Firma Parkett Boos
aus Remscheid für Mängel der Verlegearbeiten ausgeschlossen.
5. Schlussbestimmungen
5.1 Bei Streitigkeiten über vertragliche Ansprüche oder aus anderen Gründen auf Grund der geschäftlichen Beziehungen zwischen der Firma
Parkett-Boos aus Remscheid und dem Auftraggeber gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit der Auftraggeber
Unternehmer ist.
5.2 Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis zwischen der Firma Parkett-Boos aus Remscheid und dem
Auftraggeber oder Lieferanten ist der Sitz der Firma Parkett Boos Remscheid . Ist der Auftraggeber Unternehmer oder Lieferant, ist Gerichtsstand
für alle Streitigkeiten mit der Firma Parkett Boos aus Remscheid aus dem Vertragsverhältnis auch in Wechsel- und Schecksachen das zuständige
Amtsgericht.
5.3 Sollte eine Bestimmung in den vorstehenden Geschäftsbedingungen oder Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen
zwischen dem Kunden und der Firma Parkett-Boos aus Remscheid unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen
Bestimmungen oder Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien nicht berührt.5.4 Werden zwischen der Firma Parkett-Boos aus Remscheid
und dem Auftraggeber für das Vertragsverhältnis die VOB ausdrücklich und schriftlich vereinbart, gelten diese in der aktuellen Fassung, wie sie in
den Geschäftsräumen der Firma Parkett- Boos aus Remscheid zur Einsichtnahme ausgehängt oder dem Auftraggeber als Leihgabe ausgehändigt
worden sind.